Die Haftpflichtkasse: Bei der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse startet der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zahlt den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Der berechnete Beitrag enthält dabei die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt ab dem Datum, das im Versicherungsschein festgehalten ist – allerdings nur, wenn der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Im Rechnungsbetrag ist die Versicherungsteuer bereits enthalten, und zwar in der Höhe, die das Gesetz vorschreibt.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Der Beginn des Versicherungsschutzes zum angegebenen Zeitpunkt setzt die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags voraus.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Sie ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026