Die Haftpflichtkasse: Bei der Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse ist auch die gesetzliche Haftpflicht mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko im Lauf der Zeit erhöht oder erweitert – etwa durch veränderte Umstände oder neue gesetzliche Vorschriften. Ausgenommen sind bestimmte versicherungspflichtige Fahrzeuge und Risiken mit eigener Vorsorgepflicht, wobei versicherungspflichtige Hunde weiterhin eingeschlossen bleiben.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Fälle, in denen sich das versicherte Risiko nach Vertragsabschluss erhöht oder erweitert. Nicht eingeschlossen sind Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie andere Risiken mit eigener Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht; versicherungspflichtige Hunde bleiben jedoch mitversichert. Erhöht sich das Risiko durch geänderte oder neue Gesetze, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Erhöhung genutzt werden, sonst erlischt es.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen des Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist grundsätzlich mitversichert.
Welche Risiken sind von diesem Einschluss ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Versicherungspflichtige Hunde sind hiervon jedoch ausgenommen und bleiben mitversichert.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, dieses Kündigungsrecht auszuüben?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026