Wie hoch die Haftpflichtkasse bei der Tierhaftpflicht maximal zahlt, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungssummen im Versicherungsschein: Sie bilden die Obergrenze je Versicherungsfall – auch wenn mehrere Personen ersatzpflichtig sind. Der Abschnitt erklärt zudem, wann mehrere Schäden als ein Serienschaden gelten, wie eine vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird, wie Prozess- und Rentenzahlungen aufgeteilt werden und wann der Versicherer für Mehraufwand nicht aufkommt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Die Versicherungssummen gelten gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten. Voraussetzung ist, dass die Versicherungsfälle beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Dieser Betrag ist im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegt. Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung auf die vereinbarten Versicherungssummen bleibt davon unberührt.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. Das gilt, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt pro Versicherungsfall höchstens die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme – auch wenn mehrere Personen ersatzpflichtig sind. Mehrere zusammenhängende Schäden können als ein einziger Serienschaden gelten. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Versicherungsfall vom begründeten Anspruch abgezogen, wobei der Versicherer unberechtigte Ansprüche weiter abwehrt. Bei Renten und Prozesskosten, die die Versicherungssumme übersteigen, zahlt der Versicherer nur anteilig; verweigert der Versicherungsnehmer eine verlangte Erledigung, trägt er den dadurch entstehenden Mehraufwand selbst.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Haftpflichtkasse maximal bei einem Schaden?
Die Leistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind.
Was ist ein Serienschaden?
Mehrere während der Laufzeit eintretende Versicherungsfälle gelten als ein einziger Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Fälle als eingetreten gilt. Das trifft zu, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
Wie wirkt sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung aus?
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit dem festgelegten Betrag. Die Selbstbeteiligung wird vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen – auch dann, wenn diese die Versicherungssumme übersteigen. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt der Versicherer auch bei kleinen Schäden weiter ab.
Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer eine geforderte Erledigung ablehnt?
Scheitert eine vom Versicherer verlangte Erledigung durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026