Mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse sind Mietsachschäden an privat gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Hunde- und Pferdetransportanhängern mitversichert – bis 10.000 EUR je Schadenereignis, ohne dass ein anderer Vertrag einspringt.
Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Hunde- und Pferdetransportanhängern mitversichert, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Versicherungssumme:
- 10.000 EUR je Schadenereignis
- höchstens das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres
Beispiel:
Versicherungsnehmer Werner muss sein erkranktes Pferd in die Tierklinik bringen. Hierfür leiht er sich von einem Bekannten einen Pferdetransportanhänger aus.
Da er selbst kein Fahrzeug mit Anhängerkupplung besitzt, bittet er seinen Bruder, der über ein entsprechendes Zugfahrzeug verfügt, das Pferd in die Tierklinik zu transportieren.
Während der Fahrt beschädigt Herr Werners Pferd den geliehenen Anhänger. Die THV Einfach Komplett kümmert sich um die anfallenden Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Hunde- oder Pferdetransportanhänger nur privat mieten, leihen, pachten oder leasen und dieser beschädigt wird, kann die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett dafür einspringen. Das gilt, solange kein anderer Vertrag für den Schaden aufkommt. Als Rahmen ist ein Betrag je Schadenereignis vorgesehen, der sich für ein ganzes Versicherungsjahr höchstens verdoppelt.
Häufige Fragen
Welche Anhänger sind bei Mietsachschäden mitversichert?
Mitversichert sind zu privaten Zwecken gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Hunde- und Pferdetransportanhänger.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt 10.000 EUR je Schadenereignis, höchstens aber das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Was gilt, wenn ein anderer Vertrag den Schaden abdeckt?
Der Schutz greift nur, sofern für den Schaden nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Übernimmt die Versicherung Schäden, die das eigene Tier am Anhänger verursacht?
Ja. Im genannten Beispiel beschädigt das Pferd während der Fahrt den geliehenen Anhänger, und die THV Einfach Komplett kümmert sich um die anfallenden Kosten.