In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse ergänzt der Schadenersatzrechtsschutz die Ausfalldeckung: Er übernimmt die Rechtskosten für die Feststellung der Schadenverursachung, die Klärung der Schadenhöhe, ein vollstreckbares Urteil sowie dessen Vollstreckung – bis hin zum Nachweis erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen einen mittellosen Schädiger.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse ist der Versicherungsschutz auch auf den Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart.
Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme der Rechtskosten, die im Zusammenhang mit folgenden Punkten anfallen:
- der Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten,
- der Feststellung der Schadenhöhe,
- der Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils,
- der Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise des Nachweises der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung.
Beispiel:
Herr Haug geht mit seiner Dalmatinerhündin Woppy im nahegelegenen Feld spazieren. Bevor er Woppy von der Leine lässt, nähert sich ein weiterer Spaziergänger mit einem unangeleinten Schäferhund. Dieser läuft sofort laut bellend auf Woppy zu, verbeißt sich in ihren Nacken und fügt ihr schwere Bissverletzungen zu.
Der Halter des Schäferhundes ist mittellos und besitzt auch keinen Versicherungsschutz. Herr Haug erwirkt ein rechtskräftiges Urteil gegen den Hundehalter, wonach dieser zur Zahlung der angefallenen Tierarztkosten verurteilt wird. Die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil ist aufgrund der Mittellosigkeit des Hundehalters jedoch erfolglos geblieben. Die Urteilssumme wird im Rahmen der PHV reguliert.
Durch die Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung zur Ausfalldeckung werden darüber hinaus auch die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten übernommen, die sich auf ca. 1.000 EUR belaufen. Diese hätte Herr Haug ohne Rechtsschutz zur Ausfalldeckung selbst tragen müssen.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: BBR IV. Ziffer 19 und Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat- und Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Mitversichert gilt der Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung gemäß den beiliegenden Zusatzbedingungen (Abschnitt IX der Bedingungen/Verbraucherinformationen).
Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung finden Sie hier.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt ein fremdes Tier Ihr Tier und der andere Halter kann den Schaden nicht zahlen – etwa weil er mittellos und nicht versichert ist – springt die Ausfalldeckung ein. Der ergänzende Schadenersatzrechtsschutz übernimmt zusätzlich die Kosten, um Ihren Anspruch rechtlich durchzusetzen: von der Klärung des Falls über das Gerichtsurteil bis zum Versuch der Vollstreckung. So bleiben Sie nicht auf Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten sitzen.
Häufige Fragen
Was deckt der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung ab?
Er übernimmt die Rechtskosten für die Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, die Feststellung der Schadenhöhe, die Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils sowie die Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise den Nachweis der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung.
Wann greift die Ausfalldeckung?
Wenn der Schädiger – wie im Beispiel der mittellose Halter des Schäferhundes ohne Versicherungsschutz – den berechtigten Schadenersatzanspruch nicht begleichen kann und die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt. Die Urteilssumme wird dann im Rahmen der PHV reguliert.
Welche Kosten werden zusätzlich durch den Rechtsschutz übernommen?
Über die Ausfalldeckung hinaus werden auch die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten übernommen. Im Beispiel beliefen sich diese auf ca. 1.000 EUR, die der Versicherte ohne Rechtsschutz selbst hätte tragen müssen.
In welchem Tarif ist dieser Rechtsschutz enthalten?
Der Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung ist in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse vereinbart.
Wo finde ich die Regelung in den Versicherungsbedingungen?
In den BBR IV. Ziffer 19 sowie in den Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat- und Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (Abschnitt IX der Bedingungen/Verbraucherinformationen).