In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse sind Mietsachschäden an privat gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten mitversichert – abgesichert bis 10.000 EUR je Schadenereignis und höchstens dem Doppelten pro Versicherungsjahr.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt: Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten sind mitversichert.
Versicherungssumme:
- 10.000 EUR je Schadenereignis
- höchstens jedoch das Doppelte für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres
Beispiel:
Robert Keil plant für eine Feier, seine beiden Pferde für eine Kutschfahrt zu nutzen. Da er keine Kutsche besitzt, leiht er sich die eines Bekannten.
Bei einer vorherigen Probefahrt gehen seine Pferde durch und die Kutsche streift einen Baum. Herr Keil bleibt zwar unverletzt, der Sachschaden an der Kutsche seines Bekannten ist allerdings erheblich.
Was bedeutet das konkret?
Wer für eine private Nutzung eine Kutsche oder einen Schlitten mietet, leiht, pachtet oder least, ist über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgesichert, falls an diesem fremden Fahrzeug ein Schaden entsteht. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt – pro einzelnem Schaden und für das gesamte Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Sind geliehene Kutschen und Schlitten mitversichert?
Ja. Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten sind mitversichert.
Wie hoch ist die Versicherungssumme je Schadenereignis?
Die Versicherungssumme beträgt 10.000 EUR je Schadenereignis.
Gibt es eine Höchstgrenze pro Versicherungsjahr?
Ja, für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres gilt höchstens das Doppelte der Versicherungssumme je Schadenereignis.
Für welche Nutzung gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für Kutschen und Schlitten, die zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast wurden.