Wer mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse eigene Pferde, Reittiere oder Hunde als Zugtiere für Kutschen oder Schlitten einsetzt, ist auch bei Kutsch- und Schlittenfahrten abgesichert – Schäden an den eigenen Fuhrwerken bleiben allerdings ausgeschlossen.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Tiere als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten) mitversichert. Ausgeschlossen sind Schäden an den eigenen Fuhrwerken.
Beispiel:
Versicherungsnehmer Lutz lädt seine Bekannten zu einer privaten Fahrt mit seiner Kutsche ein. Während der Fahrt bricht eines der Pferde aus, woraufhin die Kutsche umkippt. Die Mitfahrer werden dadurch teilweise schwer verletzt.
Da die Kutsche ausschließlich von den eigenen Pferden des Herrn Lutz gezogen wurde, die über den entsprechenden Tierhalter-Haftpflichtvertrag versichert sind, deckt die THV Einfach Komplett alle gegenüber Herrn Lutz geltend gemachten Schadenersatzansprüche.
Mitversichert ist:
- die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Reittiere und/oder Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten).
Ausgeschlossen bleiben Schäden an den eigenen Fuhrwerken.
Was bedeutet das konkret?
Setzt du deine eigenen Pferde, Reittiere oder Hunde vor eine Kutsche oder einen Schlitten, greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn dabei jemandem ein Schaden entsteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fuhrwerk dir selbst gehört oder geliehen ist. Nur für Schäden am eigenen Fuhrwerk kommt die Versicherung nicht auf.
Häufige Fragen
Sind Kutsch- und Schlittenfahrten mit den eigenen Tieren mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Tiere als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken, zum Beispiel Kutschen oder Schlitten.
Welche Tiere sind als Zugtiere abgesichert?
Mitversichert ist die Verwendung der eigenen Reittiere und/oder Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Muss mir das Fuhrwerk selbst gehören?
Nein. Versichert ist die Verwendung der eigenen Tiere als Zugtiere sowohl von eigenen als auch von fremden Fuhrwerken.
Sind Schäden am eigenen Fuhrwerk mitversichert?
Nein. Schäden an den eigenen Fuhrwerken sind ausgeschlossen.
Sind Verletzungen von Mitfahrern gedeckt?
Werden die Tiere, die das Fuhrwerk ziehen, über den entsprechenden Tierhalter-Haftpflichtvertrag versichert, deckt die THV Einfach Komplett die geltend gemachten Schadenersatzansprüche – wie im Beispiel bei verletzten Mitfahrern nach einer privaten Kutschfahrt.