In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse werden Prozesskosten grundsätzlich nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Erst wenn die begründeten Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme übersteigen, trägt der Versicherer die Kosten nur noch anteilig – anschauliche Beispiele zeigen, was das im Schadenfall bedeutet.
Grundsatz zur Anrechnung der Kosten:
- Grundsätzlich werden Kosten nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
- Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Haftpflichtansprüche.
Beispiel 1
Der entlaufene Hund von Herrn Schneider verursacht einen schweren Verkehrsunfall.
- Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 4,5 Mio. EUR
- Vereinbarte Versicherungssumme: 5 Mio. EUR
- Die hohen Kosten in Höhe von insgesamt 850.000 EUR werden gemäß Ziffer 6.4 AHB in voller Höhe geleistet.
Beispiel 2
Der entlaufene Hund von Herrn Billerbeck verursacht einen schweren Verkehrsunfall.
- Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 10 Mio. EUR
- Vereinbarte Versicherungssumme: 5 Mio. EUR
- Die Prozesskosten in Höhe von insgesamt 600.000 EUR werden in diesem Fall gemäß Ziffer 6.5 AHB anteilig in Höhe von 300.000 EUR von der Haftpflichtkasse übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Solange die berechtigten Haftpflichtansprüche innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme bleiben, übernimmt der Versicherer die anfallenden Prozesskosten in voller Höhe, ohne sie auf die Versicherungssumme anzurechnen. Reicht die Versicherungssumme dagegen nicht aus, um alle Ansprüche vollständig zu decken, werden die Prozesskosten nur noch in dem Verhältnis übernommen, in dem die Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche steht.
Häufige Fragen
Werden Prozesskosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Grundsätzlich werden Kosten nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
Wann trägt der Versicherer die Prozesskosten nur anteilig?
Wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, trägt der Versicherer die Prozesskosten anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Haftpflichtansprüche.
Was gilt, wenn die Ansprüche innerhalb der Versicherungssumme bleiben?
Wie in Beispiel 1: Bei berechtigten Haftpflichtansprüchen von 4,5 Mio. EUR und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR werden die Kosten von insgesamt 850.000 EUR gemäß Ziffer 6.4 AHB in voller Höhe geleistet.
Wie hoch ist die Kostenübernahme bei überschrittener Versicherungssumme?
Wie in Beispiel 2: Bei berechtigten Haftpflichtansprüchen von 10 Mio. EUR und einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR werden Prozesskosten von insgesamt 600.000 EUR gemäß Ziffer 6.5 AHB anteilig in Höhe von 300.000 EUR übernommen.