In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten für Versicherte bestimmte Obliegenheiten – von wahrheitsgemäßen Angaben im Antrag über die Meldung von Risikoänderungen wie einem weiteren Hund oder Pferd bis zur unverzüglichen Schadenanzeige und der Pflicht, Schäden abzuwenden oder zu mindern.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat, z.B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Pferdes, Änderung des im Vertrag bezeichneten Hundes oder Pferdes.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person übernehmen Sie in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung einige Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, dass Sie beim Antrag ehrlich und vollständig antworten, uns über Veränderungen bei Ihrem Tier informieren, gefahrdrohende Umstände auf Aufforderung beseitigen und jeden Schaden schnell melden. Außerdem unterstützen Sie uns dabei, den Schaden möglichst gering zu halten und aufzuklären.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss ich im Versicherungsantrag machen?
Sie machen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
Muss ich Änderungen bei meinem Tier melden?
Ja. Teilen Sie mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat, zum Beispiel die Anschaffung eines weiteren Hundes oder Pferdes oder die Änderung des im Vertrag bezeichneten Hundes oder Pferdes.
Wann muss ich einen Schadenfall anzeigen?
Zeigen Sie jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Kann ich aufgefordert werden, gefahrdrohende Umstände zu beseitigen?
Ja, es ist möglich, dass Sie aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.