Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet und die Verjährung durch eine Anmeldung des Anspruchs gehemmt wird.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Regelungen zur Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Frist so lange nicht weiter, bis die Entscheidung des Versicherers schriftlich vorliegt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
In welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann besteht die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung besteht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.