Bei der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse richtet sich der Vertragsbeginn nach den Angaben im Versicherungsschein. Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird – hier erfahren Sie die geltende Kündigungsfrist.
Vertragsbeginn:
Der Beginn ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein.
Vertragsdauer:
- Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr.
- Die Verlängerung entfällt, wenn der Vertrag spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wann Ihr Versicherungsschutz startet, steht in Ihrem Versicherungsschein. Danach läuft der Vertrag jeweils ein weiteres Jahr, solange Sie nichts unternehmen. Möchten Sie ihn beenden, müssen Sie die Kündigung rechtzeitig vor dem Ablauf einreichen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Beginn richtet sich nach den Angaben in Ihrem Versicherungsschein.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf erfolgen.
Was passiert, wenn ich nicht kündige?
Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.