Die Haftpflichtkasse bietet in der Betriebshaftpflichtversicherung im Tarif Vereinshaftpflicht Schutz beim Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten mit Schlüsselfunktion und übernimmt die notwendigen Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Im Tarif Vereinshaftpflicht gelten hinsichtlich des Abhandenkommens von Schlüsseln und Codekarten folgende Regelungen:
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Versicherungssumme:
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis.
- Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Selbstbehalt:
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie fremde Schlüssel oder Codekarten verlieren, die eine Schlüsselfunktion erfüllen, springt der Versicherungsschutz für die Kosten ein, die für den Austausch von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen anfallen. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt und Sie tragen einen Teil des Schadens selbst.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel und Codekarten sind mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten werden übernommen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.