In der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem vereinbarten Schiedsgerichtsverfahren erhalten – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zeigt die Einleitung unverzüglich an und ermöglicht die Mitwirkung am Verfahren.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Vereinshaftpflicht die folgenden Regelungen für Schiedsgerichtsverfahren:
Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht, sofern der Versicherungsnehmer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Er zeigt der Haftpflichtkasse die Einleitung des Verfahrens unverzüglich an.
- Er ermöglicht ihr die Mitwirkung an diesem Verfahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn statt eines ordentlichen Gerichts ein Schiedsgericht vereinbart wird, geht der Versicherungsschutz nicht verloren. Wichtig ist dabei, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer rechtzeitig informiert und ihn am Verfahren teilnehmen lässt. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz bei einem Schiedsgerichtsverfahren bestehen?
Ja. Die Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht, solange der Versicherungsnehmer die Einleitung unverzüglich anzeigt und die Mitwirkung der Haftpflichtkasse ermöglicht.
Was muss der Versicherungsnehmer bei einem Schiedsgerichtsverfahren beachten?
Er muss der Haftpflichtkasse die Einleitung des Verfahrens unverzüglich anzeigen und ihr die Mitwirkung an diesem Verfahren ermöglichen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif Vereinshaftpflicht im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Was passiert, wenn die Einleitung nicht unverzüglich angezeigt wird?
Der Versicherungsschutz bleibt nur insoweit unbeeinträchtigt, als der Versicherungsnehmer die Einleitung unverzüglich anzeigt und die Mitwirkung ermöglicht. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.