In der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse regeln klare Vorgaben die Versicherungssummen und Sublimits für das Haftpflichtrisiko des Vereins. Erfahren Sie, wie hoch die Summe je Versicherungsfall ausfällt und wann besondere Sublimits gelten.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A. und B. versicherte Schäden beträgt: siehe Versicherungsschein.
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die maximale Entschädigung je Versicherungsfall für Schäden nach den Vertragsteilen A. und B. ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Diese Summen gelten grundsätzlich, es sei denn, für bestimmte Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind abweichende, besondere Höchstgrenzen (Sublimits) festgelegt.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A. und B. versicherte Schäden ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere, von den allgemeinen Versicherungssummen abweichende Versicherungssummen. Sie gelten dort, wo sie in den Bestimmungen ausdrücklich genannt sind.
Wann gelten die allgemeinen Versicherungssummen?
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit im Vertragsteil A., Ziff. 7 und im Vertragsteil B. dieser BBR keine abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
In welchen Bestimmungen können besondere Sublimits genannt sein?
Abweichende, besondere Versicherungssummen können in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und im Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) genannt sein.