In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Tarif Veranstaltungen die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung mitversichert – mit klar geregelten Ausschlüssen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Mitversichert ist:
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
- solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer selbst genießen auch dessen Angestellte Schutz: Wird ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die beschriebene Veranstaltung eine gesetzliche Haftpflicht persönlich zugerechnet, ist diese mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Personenschäden, die als Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder bestimmte Dienstunfälle einzuordnen sind, da hierfür andere gesetzliche Regelungen greifen.
Häufige Fragen
Wer ist im Tarif Veranstaltungen zusätzlich mitversichert?
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.
Sind Arbeitsunfälle vom Versicherungsschutz umfasst?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Wie werden Dienstunfälle behandelt?
Ausgeschlossen sind solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Worauf bezieht sich die mitversicherte Tätigkeit der Angestellten?
Sie bezieht sich auf die Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.