In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt der Tarif Veranstaltungen die gesetzliche Haftpflicht aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung ab – einschließlich der unmittelbar zusammenhängenden Vor- und Nacharbeiten von maximal jeweils drei Tagen und unter der Voraussetzung erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
Vertragsgrundlagen:
Vertragsgrundlagen sind die beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die nachfolgenden Bestimmungen.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seines Vorstands oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen in dieser Eigenschaft aus:
- Festsetzung, Leitung und Überwachung der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung,
- einschließlich der in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten, maximal jeweils drei Tage.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht nur, soweit eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt oder behördliche Auflagen erfüllt sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Veranstaltungen schützt bei der gesetzlichen Haftpflicht rund um die im Versicherungsschein genannte Veranstaltung. Dazu zählen auch die direkt damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten von jeweils höchstens drei Tagen. Wichtig ist, dass nötige behördliche Genehmigungen vorliegen und Auflagen eingehalten werden – nur dann greift der Schutz.
Häufige Fragen
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seines Vorstands oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung.
Sind Vor- und Nacharbeiten mitversichert?
Ja, die in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten sind mitversichert, maximal jeweils drei Tage.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt oder behördliche Auflagen erfüllt sind.
Welche Bedingungen liegen dem Vertrag zugrunde?
Vertragsgrundlagen sind die beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die nachfolgenden Bestimmungen.