Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse richtet sich die Vertragsdauer nach dem Versicherungsschein: Verträge ab einem Jahr verlängern sich automatisch, kürzere enden ohne Kündigung – und bei mehr als drei Jahren gelten besondere Kündigungsrechte.
Für die Vertragsdauer und das Vertragsende gelten folgende Bestimmungen:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr, endet der Vertrag von selbst zum vereinbarten Termin. Bei sehr langen Verträgen über drei Jahre haben Sie zudem ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen kurzen Vertrag unter einem Jahr kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Welche Kündigungsfrist gilt für die jährliche Verlängerung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugegangen sein.
Kann ich einen Vertrag mit über drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.