Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse entsteht eine Mehrfachversicherung, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wer davon nichts wusste, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen – allerdings nur innerhalb einer klar geregelten Frist.
Es gelten die nachstehenden Bestimmungen zur Mehrfachversicherung:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Ist ein und dasselbe Risiko gleichzeitig in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Haben Sie das nicht bewusst so gewählt, können Sie verlangen, dass der zeitlich später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dafür haben Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Mehrfachversicherung erfahren, einen Monat Zeit. Ihr Wunsch nach Aufhebung wirkt in dem Moment, in dem Ihre Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich von der Mehrfachversicherung nichts wusste?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass Sie als Versicherungsnehmer dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.