Bei der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse ergeben sich Rechte, Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes aus einem klar geregelten Zusammenspiel der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den Vertragsteilen A bis D – inklusive Umwelt-, Gewässerschaden- und Umweltschadens-Risiko.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil D. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
Was bedeutet das konkret?
Für die Vereinshaftpflicht gilt kein einzelnes Regelwerk, sondern mehrere Bausteine wirken zusammen. Die Basis bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Ergänzt werden diese durch die Vertragsteile A und B. Für das Umwelt- und Gewässerschaden-Risiko sowie für das Umweltschadens-Risiko kommen zusätzlich die Vertragsteile C und D hinzu. Erst im Zusammenspiel ergeben sich der genaue Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für die Vereinshaftpflicht?
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A, B, C und D. Sie bestimmen gemeinsam die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes.
Was regelt Vertragsteil C?
Vertragsteil C. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme.
Was regelt Vertragsteil D?
Vertragsteil D. gilt für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Woraus ergeben sich Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes?
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Zusammenspiel der AHB und der Vertragsteile A, B, C und D.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023