Die Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse übernimmt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch Abwässer – mit klar geregelten Ausschlüssen und einem Selbstbehalt je Schadenereignis. Was genau versichert ist, erfährst du hier.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif "Vereinshaftpflicht" folgende Regelungen für Abwasserschäden:
Eingeschlossene Leistungen:
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.14 Abs. 1 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstanden sind durch Abwässer.
Ausgeschlossene Schäden:
- Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen.
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verursacht dein Verein durch Abwässer einen Sachschaden an fremdem Eigentum, springt die Vereinshaftpflicht für die gesetzliche Haftpflicht ein. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden an Entwässerungsleitungen, die durch Verschmutzungen oder Verstopfungen entstehen. Bei einem Schaden trägst du zudem einen Eigenanteil.
Häufige Fragen
Sind Sachschäden durch Abwässer mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.14 Abs. 1 AHB ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer entstanden sind, eingeschlossen.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 5.000 EUR.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif "Vereinshaftpflicht" im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.