Für landwirtschaftliche Betriebe legt die Haftpflichtkasse in ihrer Betriebshaftpflichtversicherung fest, welche Bedingungen und Vertragsteile den Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen – von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) über das Produkt-, Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bis hin zu privaten Haftpflichtrisiken und Ansprüchen nach dem AGG.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken;
- Vertragsteil G. für Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Neben den allgemeinen Bedingungen (AHB) regeln einzelne Vertragsteile jeweils bestimmte Risikobereiche – etwa Schäden durch gelieferte Erzeugnisse oder erbrachte Arbeiten, Umwelt- und Gewässerschäden, private Haftpflichtrisiken sowie Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Gemeinsam legen sie fest, welche Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien gelten und wie weit der Schutz reicht.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen bestimmen den Umfang des Versicherungsschutzes?
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Vertragsteile A. bis G. Sie regeln gemeinsam Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
Was deckt das Produkt-Haftpflichtrisiko ab?
Es umfasst das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden – und zwar nach dem Zeitpunkt, in dem die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt wurden. Geregelt ist dies in Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A.
Wo sind Umwelt- und Gewässerschäden geregelt?
Das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme regelt Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. Das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme ist in Vertragsteil E. festgelegt.
Sind auch private Haftpflichtrisiken und AGG-Ansprüche berücksichtigt?
Ja. Vertragsteil F. behandelt die Privaten Haftpflichtrisiken, Vertragsteil G. regelt Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023