Über die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse erhalten landwirtschaftliche Betriebe zusätzlich private Absicherung: Der Betreiber genießt eine Familien-Privat-Haftpflicht sowie eine Hundehalter-Haftpflicht für einen Hund, der Altenteiler ist mitversichert. Beide gelten als rechtlich selbständige Verträge.
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung als rechtlich selbständiger Vertrag:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Im Rahmen der genannten Familien-Privat-Haftpflichtversicherung gilt der Altenteiler mitversichert.
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Neben der betrieblichen Absicherung des landwirtschaftlichen Betriebs sind auch private Haftpflichtrisiken abgedeckt. Der Betreiber erhält eine private Haftpflicht für die Familie und eine Absicherung für einen Hund. Auch der Altenteiler ist in der Privat-Haftpflicht eingeschlossen. Diese privaten Verträge bestehen eigenständig neben der Betriebshaftpflicht, enden aber spätestens mit dieser.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind mitversichert?
Für den Betreiber / Inhaber besteht eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Ist der Altenteiler mitversichert?
Ja, im Rahmen der Familien-Privat-Haftpflichtversicherung gilt der Altenteiler mitversichert.
Was gilt, wenn ein weiterer gleichartiger Vertrag besteht?
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Sind diese Versicherungen eigenständig?
Ja, es handelt sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.