Für private Haftpflichtrisiken im landwirtschaftlichen Betrieb regelt die Haftpflichtkasse in ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die Versicherungssummen je Versicherungsfall: Bei der Haftpflicht für Privatpersonen gilt der Versicherungsschein, bei der Tierhalter-Haftpflicht die Summe des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal.
Im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe gilt hinsichtlich der Versicherungssumme für private Haftpflichtrisiken Folgendes:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden (Private Haftpflichtrisiken) beträgt:
- Zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen: siehe Versicherungsschein
- Zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung: in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die privaten Haftpflichtrisiken sind im Rahmen der Betriebshaftpflicht mitgedeckt. Wie hoch die Versicherungssumme je Versicherungsfall ist, hängt davon ab, um welches Risiko es geht: Für die Haftpflicht als Privatperson finden Sie den Wert in Ihrem Versicherungsschein. Für die Tierhalter-Haftpflicht orientiert sich die Summe an der des Betriebs-Haftpflichtrisikos, wobei pauschal höchstens 15.000.000 EUR gelten.
Häufige Fragen
Welche Versicherungssumme gilt für die private Haftpflicht als Privatperson?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für die Haftpflichtversicherung für Privatpersonen ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Wie hoch ist die Versicherungssumme der Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Sie gilt in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal jedoch 15.000.000 EUR pauschal.
Nach welchem Vertragsteil sind die privaten Haftpflichtrisiken versichert?
Die privaten Haftpflichtrisiken sind nach Vertragsteil F. versichert.
Wo finde ich die konkrete Versicherungssumme für meine Privatperson-Haftpflicht?
Die konkrete Versicherungssumme entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.