Endet der Vertrag der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe allein wegen endgültiger und völliger Betriebs-, Produktions- oder Lieferungseinstellung, bleibt der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung bestehen.
Regelungen bei Betriebseinstellung und Nachhaftung im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen landwirtschaftlichen Betrieb endgültig und vollständig aufgibt und deshalb den Vertrag beendet, steht nicht sofort ohne Schutz da. Für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach dem Vertragsende greift der Versicherungsschutz noch weiter – und zwar im gleichen Umfang wie zuvor. So sind auch Ansprüche abgedeckt, die erst nach der Betriebsaufgabe auftauchen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Versicherungsschutz nach Betriebseinstellung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Unter welcher Voraussetzung greift die Nachhaftung?
Die Nachhaftung greift, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang besteht der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfange dieses Vertrages, also im gleichen Umfang wie zuvor.
Gilt die Nachhaftung auch bei anderen Beendigungsgründen?
Die Regelung gilt, wenn der Vertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet. Weitere Beendigungsgründe hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.