Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe fällt je nach Zahlweise ein Ratenzuschlag an: 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei vierteljährlicher Zahlung. Hier erfahren Sie, welcher Aufschlag auf Ihren Beitrag konkret gilt.
Für den Tarif landwirtschaftlicher Betriebe gilt hinsichtlich des Ratenzuschlags Folgendes:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Versichertes Risiko
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag nicht jährlich, sondern in mehreren Raten zahlen, kommt ein prozentualer Aufschlag hinzu. Bei zwei Raten pro Jahr (halbjährlich) sind es 3 %, bei vier Raten pro Jahr (vierteljährlich) 5 %. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei halbjährlicher Zahlweise?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei vierteljährlicher Zahlweise?
Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Für welchen Tarif gelten diese Ratenzuschläge?
Die Regelung gilt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe.
Bei welcher Zahlweise ist der Zuschlag höher?
Der Zuschlag ist bei vierteljährlicher Zahlweise mit 5 % höher als bei halbjährlicher Zahlweise mit 3 %.