Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe bestimmt die Unternehmensbeschreibung über den Versicherungsschein und schließt Arbeiten auf fremden Grundstücken mit ein, sofern diese mit dem versicherten Betrieb zusammenhängen – etwa Außendiensttätigkeiten oder die Auslieferung von Waren.
Unternehmensbeschreibung:
siehe Versicherungsschein
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen, zum Beispiel:
- Außendiensttätigkeiten
- Auslieferung von Waren
Nicht mitversichert sind jedoch Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten oder Ähnliches.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die genaue Beschreibung des versicherten Unternehmens findet sich im Versicherungsschein. Zusätzlich sind bestimmte Tätigkeiten abgedeckt, die auf Grundstücken anderer stattfinden, solange sie zum versicherten Betrieb gehören – wie Besuche im Außendienst oder das Ausliefern von Waren. Reine Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten fallen dagegen nicht darunter.
Häufige Fragen
Wo finde ich die genaue Unternehmensbeschreibung?
Die Unternehmensbeschreibung ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert?
Ja, Arbeiten auf fremden Grundstücken sind mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen, zum Beispiel Außendiensttätigkeiten oder die Auslieferung von Waren.
Welche Tätigkeiten sind auf fremden Grundstücken nicht mitversichert?
Nicht mitversichert sind Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten oder Ähnliches.
Gilt der Versicherungsschutz für Außendiensttätigkeiten?
Ja, Außendiensttätigkeiten sind als Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert, wenn sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.