In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hotel, Gastronomie und Diskotheken bestimmen sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) und den einzelnen Vertragsteilen A. bis F. – vom Produkt-Haftpflichtrisiko über Umwelt- und Gewässerschäden bis zu den privaten Haftpflichtrisiken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen: den allgemeinen Bedingungen (AHB) und verschiedenen Vertragsteilen (A. bis F.). Jeder Vertragsteil deckt dabei einen bestimmten Bereich ab – etwa Schäden durch gelieferte Produkte oder erbrachte Leistungen, Umwelt- und Gewässerschäden oder private Haftpflichtrisiken. Welche Rechte und Pflichten für Sie gelten und wie weit der Schutz reicht, ergibt sich aus dem Zusammenspiel dieser Bausteine.
Häufige Fragen
Welche Grundlagen bestimmen den Versicherungsschutz?
Rechte, Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den Vertragsteilen A., B., C., D., E. und F.
Wofür gilt Vertragsteil C.?
Vertragsteil C. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Produkt-Haftpflichtrisiko: für Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, die nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Wie sind Umweltrisiken geregelt?
Vertragsteil D. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme. Vertragsteil E. gilt für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Sind auch private Haftpflichtrisiken abgedeckt?
Ja, die Privaten Haftpflichtrisiken werden über Vertragsteil F. abgedeckt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023