Im Tarif Hotel, Gastronomie, Diskotheken der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden abgesichert, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht werden – inklusive Regelungen zu Versicherungsfall, versichertem Risiko und Umfang des Schutzes.
Gegenstand des Versicherungsschutzes / Allgemeines Produkt-Haftpflichtrisiko:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. dieses Vertragsteils C., soweit diese durch vom Versicherungsnehmer
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse,
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
verursacht wurden.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Versichertes Risiko:
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Versicherungsfall:
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert sind – insoweit abweichend von Ziff. 1.1, Ziff. 7.3 und Ziff. 1.2 AHB – auf Sachmängeln beruhende gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich handelt um Personen- und Sachschäden und die daraus entstandenen weiteren Schäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die Absicherung greift, wenn etwas, das der Betrieb hergestellt, geliefert oder als Arbeit bzw. Leistung erbracht hat, bei Dritten einen Schaden verursacht. Der Schutz setzt in dem Moment ein, in dem das Erzeugnis in den Verkehr gebracht oder die Arbeit bzw. Leistung abgeschlossen ist. Maßgeblich ist dabei der Tätigkeits- und Produktionsumfang, wie er im Versicherungsschein beschrieben ist. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Was ist beim Produkt-Haftpflichtrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. des Vertragsteils C., die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Worauf bezieht sich das versicherte Risiko?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Sind Beratungsmängel und Falschlieferungen mitversichert?
Ja. Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich um Personen- und Sachschäden und die daraus entstandenen weiteren Schäden handelt.