Für den Tarif Hotel, Gastronomie und Diskotheken der Haftpflichtkasse legt die Betriebshaftpflichtversicherung fest, was zur Unternehmensbeschreibung zählt: Maßgeblich ist der Versicherungsschein, und auch Arbeiten auf fremden Grundstücken im Zusammenhang mit dem Betrieb sind mitversichert – mit klaren Grenzen bei Montage, Wartung und Reparatur.
Bestimmungen zur Unternehmensbeschreibung:
siehe Versicherungsschein
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen. Beispiele hierfür sind:
- Außendiensttätigkeiten
- Auslieferung von Waren
Nicht mitversichert sind jedoch Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o.ä.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Was genau zum versicherten Betrieb gehört, ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Zusätzlich sind bestimmte Tätigkeiten außerhalb des eigenen Grundstücks abgedeckt, solange sie zum versicherten Betrieb gehören. Dazu zählen etwa der Außendienst oder das Ausliefern von Waren. Klassische Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten fallen jedoch nicht darunter.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Unternehmensbeschreibung?
Die maßgebliche Unternehmensbeschreibung ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert?
Ja, Arbeiten auf fremden Grundstücken sind mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.
Welche Tätigkeiten gelten als Beispiele?
Als Beispiele werden Außendiensttätigkeiten sowie die Auslieferung von Waren genannt.
Welche Arbeiten sind ausgeschlossen?
Nicht mitversichert sind Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o.ä.