In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hotels, Gastronomie und Diskotheken sind für den Betreiber oder Inhaber zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung als rechtlich selbständige Verträge eingeschlossen – gültig während der Laufzeit und längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses.
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses, als rechtlich selbständige Verträge:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Betriebshaftpflicht sind für den Betreiber oder Inhaber auch private Haftpflichtrisiken mitversichert – über eine Familien-Privat-Haftpflicht und eine Hundehalter-Haftpflicht für einen Hund. Diese laufen als eigenständige Verträge und bleiben so lange bestehen, wie das Dienstverhältnis und die Betriebshaftpflicht laufen. Besteht bereits ein vergleichbarer eigener Vertrag, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind mitversichert?
Für den Betreiber / Inhaber bestehen eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange gilt dieser Schutz?
Der Schutz besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Wo ist der Umfang des Versicherungsschutzes geregelt?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – jeweils innerhalb der gültigen Verbraucherinformationen.
Handelt es sich um eigenständige Verträge?
Ja, bei der Familien-Privat-Haftpflicht und der Hundehalter-Haftpflicht handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge.