In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hotels, Gastronomie und Diskotheken gelten für private Haftpflichtrisiken eigene Versicherungssummen: Für Privatpersonen richtet sich die Summe nach dem Versicherungsschein, für die Tierhalter-Haftpflicht orientiert sie sich am Betriebs-Haftpflichtrisiko und ist pauschal begrenzt.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden (Private Haftpflichtrisiken) beträgt:
Zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen:
- siehe Versicherungsschein
Zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung:
- in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Für die privaten Haftpflichtrisiken nach Vertragsteil F. gibt es je Versicherungsfall festgelegte Versicherungssummen. Bei der Haftpflicht für Privatpersonen ergibt sich der Betrag aus dem Versicherungsschein. Bei der Tierhalter-Haftpflicht knüpft die Summe an das Betriebs-Haftpflichtrisiko an und ist pauschal nach oben begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Versicherungssumme gilt für die Haftpflicht für Privatpersonen?
Die maßgebliche Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Sie gilt in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal.
Worauf beziehen sich diese Versicherungssummen?
Sie gelten je Versicherungsfall für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden (Private Haftpflichtrisiken).
Wo finde ich die konkrete Versicherungssumme für Privatpersonen?
Die konkrete Höhe ist im Versicherungsschein angegeben.