In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hotels, Gastronomie und Diskotheken ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung auf dem versicherten Gebäude mitversichert – von Photovoltaik bis Mini-Blockheizkraftwerk, inklusive Eigenmontage und Regelungen zu Vermögensschäden und Rückgriffsansprüchen.
Mitversicherte Anlagen zur regenerativen Energieversorgung:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Betrieb von Anlagen der regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, die sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden. Diese Anlagen dienen zur Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser und der Eigen- oder Fremdversorgung, zum Beispiel:
- Photovoltaik-Anlagen
- Solaranlagen
- Luftwärmeanlagen
- Wasserwärmeanlagen
- Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Nicht versichert:
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)).
Rückgriffsansprüche:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Versicherungssumme für Vermögensschäden:
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Eigenmontage:
Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Betreiben Sie an oder auf Ihrem versicherten Gebäude eine Anlage zur regenerativen Energieerzeugung – etwa eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk –, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus in diesem Tarif mit eingeschlossen. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage selbst montiert haben. Nicht abgedeckt ist hingegen die direkte Belieferung von Endkunden mit Strom. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Welche regenerativen Energieanlagen sind mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke, die sich an bzw. auf dem versicherten Gebäude und Grundstück befinden und der Erzeugung und Abgabe von Strom, Gas, Wärme und Wasser dienen.
Ist die Versorgung von Endkunden mit Strom versichert?
Nein. Die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom ist nicht versichert. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Vermögensschäden?
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme 500.000 EUR und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Sind selbst montierte Anlagen versichert?
Ja. Versichert sind auch Anlagen, die in Eigenmontage (auch Teilmontage) montiert werden.
Sind Rückgriffsansprüche von Netzbetreibern abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.