Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schützt Betriebe aus Hotellerie, Gastronomie und Diskotheken vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts, die sich aus den im Versicherungsschein beschriebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten des Unternehmens ergeben – abgedeckt sind Personen- und Sachschäden samt Folgeschäden sowie Vermögensschäden.
Versichert ist:
Die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergeben.
Umfasst sind dabei:
- Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
- Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Der Betrieb ist gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert, die aus seiner Tätigkeit als Hotel-, Gastronomie- oder Diskothekenbetrieb entstehen können. Entscheidend ist dabei die Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein: Nur die dort genannten Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten sind maßgeblich. Abgedeckt sind Schäden an Personen und Sachen einschließlich der daraus folgenden Schäden sowie Vermögensschäden im vertraglich festgelegten Rahmen.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt das Allgemeine Betriebsrisiko ab?
Versichert sind Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden sowie Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Woraus ergibt sich, welche Tätigkeiten versichert sind?
Maßgeblich ist die Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein. Versichert sind die daraus resultierenden Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten des Versicherungsnehmers.
Welche Art der Haftpflicht ist gedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers.
Für welche Betriebe gilt dieser Tarif?
Die Bestimmungen gelten im Tarif für Hotels, Gastronomie und Diskotheken.