In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hotels, Gastronomie und Diskotheken erfahren Sie, welche Versicherungssummen und Sublimits für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko gelten und wann abweichende Sublimits vorgehen.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- siehe Versicherungsschein
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die maximale Entschädigung je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko richtet sich nach dem individuellen Versicherungsschein. Für bestimmte erweiterte Leistungen können abweichende, eigene Höchstsummen (Sublimits) gelten. Sind solche gesondert genannt, gehen sie den allgemeinen Versicherungssummen vor.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für die nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherten Schäden ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Für welche Schäden gelten diese Versicherungssummen?
Sie gelten für die nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherten Schäden, also das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere, von den allgemeinen Versicherungssummen abweichende Versicherungssummen. Sie können in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) genannt sein.
Wann gelten die allgemeinen Versicherungssummen?
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.