Wer die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hotel, Gastronomie und Diskotheken nicht jährlich zahlt, sollte den Ratenzuschlag kennen: Bei halbjährlicher Zahlweise fallen 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise 5 % zusätzlich an.
Im Tarif für Hotel, Gastronomie und Diskotheken gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich des Ratenzuschlags:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Versichertes Risiko
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag nicht in einer Jahreszahlung, sondern in mehreren Raten pro Jahr beglichen, kommt ein prozentualer Aufschlag hinzu. Je häufiger unterjährig gezahlt wird, desto höher fällt dieser Zuschlag aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei halbjährlicher Zahlweise?
Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
Wie hoch ist der Ratenzuschlag bei vierteljährlicher Zahlweise?
Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Für welchen Bereich gelten diese Ratenzuschläge?
Sie gelten im Tarif für Hotel, Gastronomie und Diskotheken der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Bei welcher Zahlweise fällt der höhere Zuschlag an?
Der höhere Zuschlag von 5 % fällt bei vierteljährlicher Zahlweise an, während bei halbjährlicher Zahlweise 3 % anfallen.