Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schließt im Tarif „Hausverwalter" mit der Versehensklausel auch versehentlich nicht gemeldete Risiken ein, sofern sie in der Unternehmensbeschreibung liegen und nicht vertraglich ausgeschlossen sind. Was Versicherungsnehmer im Fall eines Versäumnisses beachten müssen, lesen Sie hier.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif „Hausverwalter" hinsichtlich der Versehensklausel Folgendes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten.
- Den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die Versehensklausel bietet eine Absicherung für den Fall, dass ein Risiko versehentlich nicht gemeldet wurde. Auch dann besteht Versicherungsschutz, solange das Risiko zur beschriebenen Tätigkeit des Hausverwalters passt und nicht ohnehin ausgeschlossen ist. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer das Versäumnis meldet, sobald er es bemerkt, und den dafür fälligen Beitrag nachzahlt.
Häufige Fragen
Was leistet die Versehensklausel im Tarif „Hausverwalter"?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Was muss ich tun, wenn ich ein Risiko versehentlich nicht gemeldet habe?
Sobald Sie sich des Versäumnisses bewusst geworden sind, müssen Sie unverzüglich die entsprechende Anzeige erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an entrichten.
Sind alle versehentlich nicht gemeldeten Risiken abgedeckt?
Abgedeckt sind nur Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen des Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Ab wann ist der nachzuvereinbarende Beitrag zu zahlen?
Der danach zu vereinbarende Beitrag ist vom Gefahreneintritt an zu entrichten.