In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe richtet sich der Vertragsbeginn nach den Angaben im Versicherungsschein. Der Vertrag verlängert sich zudem von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird – hier erfahren Sie, welche Kündigungsfrist dabei gilt.
Beginn:
- siehe Angaben im Versicherungsschein
Dauer des Vertrages:
- Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Der genaue Startzeitpunkt Ihrer Betriebshaftpflicht für den landwirtschaftlichen Betrieb steht in Ihrem persönlichen Versicherungsschein. Der Schutz endet nicht automatisch nach einem Jahr: Solange Sie nicht rechtzeitig kündigen, läuft der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr weiter. Wichtig ist dabei, die Kündigung fristgerecht einzureichen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Beginn ergibt sich aus den Angaben in Ihrem Versicherungsschein.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf erfolgen.
Was passiert, wenn ich nicht kündige?
Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.