In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hotel, Gastronomie und Diskotheken richtet sich der Vertragsbeginn nach den Angaben im Versicherungsschein. Der Vertrag verlängert sich Jahr für Jahr automatisch, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird – wann genau, erfahren Sie hier.
Beginn: siehe Angaben im Versicherungsschein.
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wann Ihr Versicherungsschutz startet, ist im Versicherungsschein festgehalten. Läuft ein Vertragsjahr ab, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor dem Ablauf – kündigen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Beginn des Vertrages ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja, der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, um die Verlängerung zu vermeiden?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf erfolgen.
Für welchen Bereich gelten diese Bestimmungen?
Sie gelten im Tarif Hotel, Gastronomie, Diskotheken der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.