In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bleibt für Hotels, Gastronomie und Diskotheken der Versicherungsschutz auch bei einem Schiedsgerichtsverfahren erhalten – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zeigt dessen Einleitung unverzüglich an und ermöglicht die Mitwirkung am Verfahren.
Im Tarif Hotel, Gastronomie, Diskotheken gilt für Schiedsgerichtsverfahren Folgendes:
Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren beeinträchtigt den Versicherungsschutz insoweit nicht, als der Versicherungsnehmer:
- der Haftpflichtkasse dessen Einleitung unverzüglich anzeigt und
- ihr die Mitwirkung an diesem Verfahren ermöglicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird für eine Streitigkeit ein Schiedsgericht statt eines staatlichen Gerichts vereinbart, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wichtig ist dabei, dass Sie den Versicherer sofort über den Beginn eines solchen Verfahrens informieren und ihm erlauben, daran mitzuwirken.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz bei einem Schiedsgerichtsverfahren erhalten?
Ja. Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht, sofern der Versicherungsnehmer die Einleitung unverzüglich anzeigt und die Mitwirkung am Verfahren ermöglicht.
Was muss ich bei der Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens tun?
Sie müssen der Haftpflichtkasse die Einleitung des Verfahrens unverzüglich anzeigen und ihr die Mitwirkung an diesem Verfahren ermöglichen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Hotel, Gastronomie, Diskotheken.
Was passiert, wenn ich die Einleitung nicht anzeige oder keine Mitwirkung ermögliche?
Der Versicherungsschutz bleibt nur insoweit unbeeinträchtigt, als die Einleitung unverzüglich angezeigt und die Mitwirkung am Verfahren ermöglicht wird.