In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sorgt die Salvatorische Klausel im Tarif Hausverwalter dafür, dass einzelne unwirksame Vertragsbestimmungen den restlichen Vertrag nicht beeinträchtigen. So bleibt der übrige Vertrag auch dann gültig, wenn ein einzelner Punkt unwirksam sein sollte.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hausverwalter folgendes für die Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Sollte einmal ein einzelner Punkt des Vertrages – oder ein Teil davon – rechtlich nicht gültig sein, so bleibt der Rest des Vertrages weiterhin bestehen. Ein einzelner unwirksamer Bestandteil führt also nicht dazu, dass der gesamte Vertrag oder die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung verlieren.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine einzelne Vertragsbestimmung unwirksam ist?
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen.
Wird der gesamte Vertrag ungültig, wenn ein Teil unwirksam ist?
Nein. Auch die Unwirksamkeit von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages.
Für welchen Tarif gilt diese Salvatorische Klausel?
Sie gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Hausverwalter.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023