Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif „Hausverwalter" werden vertragsrelevante Willenserklärungen grundsätzlich ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und dem Versicherer ausgetauscht – soweit einzelne Vertragsbestimmungen nichts anderes vorsehen.
Willenserklärungen zum Vertrag:
Die Abgabe von Willenserklärungen zu diesem Vertrag erfolgt ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse. Dies gilt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die den Vertrag betreffen, laufen im Regelfall direkt zwischen dem Versicherungsnehmer aus dem Deckblatt und der Haftpflichtkasse. Nur wenn eine bestimmte Vertragsklausel es ausdrücklich vorsieht, kann davon abgewichen werden. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer gibt Willenserklärungen zum Vertrag ab?
Willenserklärungen zu diesem Vertrag erfolgen ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja. Die Regelung gilt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Wer gilt als Versicherungsnehmer?
Maßgeblich ist der im Deckblatt genannte Versicherungsnehmer.
Für welchen Tarif gilt diese Bestimmung?
Sie gilt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für den Tarif „Hausverwalter".
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023