In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt der Tarif Hausverwalter, wie mit Innenansprüchen zwischen den Versicherungsnehmern untereinander umgegangen wird: Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden sind mitversichert, während Mietsachschäden ausgenommen bleiben.
Regelungen für Ansprüche zwischen den Versicherungsnehmern untereinander:
- Mitversichert sind abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden.
- Nicht versichert sind Mietsachschäden gemäß Vertragsteil A, Ziff. 7.12 dieser BBR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Hausverwalter können auch Ansprüche berücksichtigt werden, die die versicherten Personen untereinander stellen. Abgedeckt sind dabei gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden. Ansprüche, die sich auf Mietsachschäden beziehen, fallen jedoch nicht unter diesen Schutz.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche der Versicherungsnehmer untereinander mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versicherungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden mitversichert.
Welche Schäden sind bei Innenansprüchen abgedeckt?
Abgedeckt sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden.
Sind Mietsachschäden bei Innenansprüchen versichert?
Nein. Mietsachschäden gemäß Vertragsteil A, Ziff. 7.12 dieser BBR sind nicht versichert.
Auf welche Bestimmung bezieht sich die Mitversicherung der Innenansprüche?
Die Mitversicherung gilt abweichend von Ziff. 7.4 Abs. 2 AHB.