In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind für Hausverwalter Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie an gemieteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und sonstige Ursachen mitversichert – mit Höchstersatzleistungen bis 3.000.000 EUR, klar definierten Ausschlüssen und Selbstbehalten.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen:
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer:
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen:
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mind. 100 EUR, max. 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausverwalter sind Sie im Rahmen dieses Tarifs abgesichert, wenn Sie an gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen Schäden verursachen, für die Sie gesetzlich haften. Erfasst werden dabei Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer und durch sonstige Ursachen. Für die einzelnen Varianten gelten unterschiedliche Höchstersatzleistungen, bestimmte Ausschlüsse und – je nach Fall – ein Selbstbehalt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden?
Bei Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer beträgt die Höchstersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Bei Mietsachschäden durch sonstige Ursachen beträgt sie 150.000 EUR.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Bei Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt der Selbstbehalt je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Sind Schäden an der Ausstattung gemieteter Räume mitversichert?
Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie durch sonstige Ursachen sind Schäden an der Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl. nicht mitversichert. Bei Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sind auch Schäden an der Ausstattung gemieteter Räume eingeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023