In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hausverwalter eine gestaffelte Jahresmaximierung: Bis zu bestimmten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden greift keine Maximierung, während höhere Summen zwei- beziehungsweise einfach jahresmaximiert sind.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Hausverwalter folgendes für die Jahresmaximierung:
Keine Jahresmaximierung:
- Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden.
2-fache Jahresmaximierung:
- Bis zu einer Versicherungssumme von EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
Einfache Jahresmaximierung:
- Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresmaximierung legt fest, wie oft die Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung steht. Bis zu den genannten Grenzen ist die Leistung im Tarif Hausverwalter nicht auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr begrenzt. Für höhere Versicherungssummen gilt die Summe entweder zweifach oder – bei noch darüber hinausgehenden Beträgen – einfach je Jahr.
Häufige Fragen
Gilt bei Personen- und Sachschäden eine Jahresmaximierung?
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Wie ist die Jahresmaximierung bei Vermögensschäden geregelt?
Bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Wann gilt eine 2-fache Jahresmaximierung?
Bis zu einer bestimmten Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
Was gilt für darüber hinausgehende Summen?
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023