Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett bietet Versicherungsschutz für sonstige Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Urinal, Armaturen und deren Anschlussschläuchen – sofern der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für sonstige Bruchschäden an Installationen:
In Erweiterung von § 4 Nr. 1. b) VHB 2016 besteht Versicherungsschutz auch für sonstige Bruchschäden an:
- Badeeinrichtungen
- Waschbecken
- Toilettenbecken
- Bidet
- Urinal
- Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser)
- deren Anschlussschläuche
Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Komplett erweitert den Versicherungsschutz auf Bruchschäden an fest installierten Sanitärgegenständen und Armaturen. Voraussetzung ist, dass Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer für diese Einrichtungen selbst verantwortlich sind, weil Sie sie auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen haben.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind bei sonstigen Bruchschäden mitversichert?
Mitversichert sind Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Urinal, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche.
Unter welcher Voraussetzung besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er die Gegenstände auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung besteht in Erweiterung von § 4 Nr. 1. b) VHB 2016.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025