In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet und wer als Repräsentant gilt, erfahren Sie hier verständlich erklärt.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt für Repräsentanten:
- Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt jemand für Sie an Ihrer Stelle – ein sogenannter Repräsentant – dann wird dessen Wissen und Handeln so behandelt, als wäre es Ihr eigenes. Was diese Person weiß oder tut, wird Ihnen also im Rahmen der Hausratversicherung zugerechnet.
Häufige Fragen
Was gilt in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse für Repräsentanten?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wird mir das Verhalten eines Repräsentanten zugerechnet?
Ja. Sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten eines Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Zählt auch das Wissen eines Repräsentanten für mich?
Ja. Die Kenntnis eines Repräsentanten muss sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen.
Wer genau als Repräsentant gilt?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.