In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse spielt beim Internetschutz die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Personen eine wichtige Rolle: Für den WebSecure-Schutzbrief können diese berücksichtigt werden, wenn sie nach den Bedingungen oder gesetzlichen Vorschriften von Bedeutung sind.
Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Internetschutz bezüglich der Kenntnis und des Verhaltens der versicherten Personen folgende Bestimmungen:
Für den WebSecure-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen von Bedeutung sind (§ 47 VVG).
Was bedeutet das konkret?
Beim WebSecure-Schutzbrief kann es eine Rolle spielen, was die versicherten Personen wussten oder wie sie sich verhalten haben. Das gilt immer dann, wenn die Versicherungsbedingungen oder das Gesetz an die Kenntnis oder das Verhalten dieser Personen anknüpfen. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wessen Kenntnis und Verhalten wird beim Internetschutz berücksichtigt?
Berücksichtigt werden können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen.
Für welchen Baustein gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten für den WebSecure-Schutzbrief im Tarif Internetschutz der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse.
Wann sind Kenntnis und Verhalten von Bedeutung?
Wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen von Bedeutung sind.
Auf welche gesetzliche Grundlage wird verwiesen?
Verwiesen wird auf § 47 VVG.