Bei der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse dürfen nach einem Versicherungsfall beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen – schriftlich und innerhalb bestimmter Fristen. Wann eine Kündigung wirksam wird und welche Fristen für Versicherungsnehmer und Versicherer gelten, erfahren Sie hier im Überblick.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Wichtig ist dabei die Schriftform und das Einhalten der Frist von einem Monat, die nach der Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung läuft. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung sofort oder erst nach einem Monat wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Welche Form und Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Ab wann ist meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.