Wie lange ein Vertrag in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse läuft, hängt vom Versicherungsschein ab: Verträge verlängern sich stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann der Vertrag endet – etwa bei Wegfall des versicherten Interesses oder im Todesfall.
Dauer:
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
- a) Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats
- aa) nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung,
- ab) nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
- b) Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
- c) Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausratvertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei längeren Verträgen sowie in bestimmten Lebenssituationen – etwa dem endgültigen Wegfall des versicherten Hausrats – bestehen besondere Regelungen für das Vertragsende.
Häufige Fragen
Wann verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei mehrjährigen Verträgen?
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Endet der Vertrag bei einem Umzug?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses und beendet den Vertrag nicht.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.