Bei der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse verjähren im Tarif Internetschutz die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nach drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richtet und die Verjährung nach einer Anspruchsanmeldung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt ist.
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus Ihrem Vertrag müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Diese Frist beträgt drei Jahre und berechnet sich nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Frist während der Bearbeitung nicht weiter: Sie ist gehemmt, bis Ihnen die Entscheidung in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährungsfrist?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach Ablauf von drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Frist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen die Entscheidung in Textform zugeht.
Wann endet die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.